Int-tech Systems

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Int – Tech Systems GmbH

Die Int-tech Systems GmbH wird nachfolgend „Provider“ genannt.

 

§1. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Diese AGB erhalten Ihre Gültigkeit gemäß § 1 AGBG. Der Provider erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner haben, sofern nicht ausdrücklich anderslautend vereinbart, keinerlei Gültigkeit. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und dem schriftlichen Einverständnis des Providers. Nicht schriftlich durch den Provider bestätigte Vereinbarungen bleiben unwirksam. Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Kunde bzw. Vertragspartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers ausdrücklich und uneingeschränkt an. Auf Wunsch erhält jeder diese in Kopie zur Kenntnisnahme zugesendet. Werden die AGB nicht gesondert angefordert, so geht der Provider davon aus, dass diese bereits bekannt sind und/oder diese stillschweigend mit Vertragsabschluss anerkannt werden. Die AGB sind auch über das Internet unter www.int-tech.de abrufbar.

 

 

§2. Lizenzen, Angebot und Vertragsabschluss

 

Der Kunde erhält vom Provider ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung von Programmen (Lizenz). Der Begriff „Programm“ umfasst das originale Programm und alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben, einschließlich von Teilen des Programms, die mit anderen Programmen verbunden werden. Außerdem gelten die Lizenzbestimmungen Dritter (Hersteller) der Programme selbst. Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen, hat diese jedoch nach Verkauf der Software zu vernichten.

Der Provider ist gemäß § 145 BGB nicht zwingend an sein Angebot gebunden. Ein Kaufvertrag kommt mit schriftlicher Anerkennung durch den Provider (Auftragsbestätigung) und/oder das Zurücksenden eines vom Provider ausgestellten und vom Kunden unterschriebenen Angebotes durch den Kunden zustande. Das Risiko unrichtiger/fehlerhafter Vermittlung/Übermittlung trägt der Kunde. Kostenvoranschläge und Angebote sind unverbindlich. Ohne Rückfrage beim Kunden kann der Provider den im Kostenvoranschlag/Angebot angegebenen Umfang und Preis der Leistungen überschreiten, sofern der Provider die zusätzlichen Arbeiten für notwendig erachtet. Selbiges gilt für laufende Angebote, Aufträge und Reparaturen. Nur bei extremen Überschreitungen hält der Provider Rücksprache mit dem Auftraggeber.

Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen. Fuer Umstellungsschwierigkeiten bei Softwareupdates Dritter übernimmt der Provider keine Haftung.

Die Benutzung der von Provider bereitgestellten Leistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Software, die sich z.B. über einen Internet-Zugang oder dergleichen laden lässt.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen eine Datensicherung durchzuführen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung vor der Lieferung und/oder Installation von gelieferter Software/Komponenten bzw. Ausführung von beauftragten Leistungen in dem Maße durchzuführen, dass durch einen Datenverlust kein Schaden entsteht. Die Kündigung eines Vertrages erfordert die Schriftform. Bei Verträgen, die ein Jahr im Voraus abgerechnet werden, muß dieser drei Monate vor Verlängerung gekündigt sein. Die Kündigung gilt als wirksam, wenn diese durch den Provider bestätigt ist.

 

 

§4. Zahlungsbedingungen

 

Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart bzw. auf der Rechnung angegeben. Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so ist der Provider berechtigt, für die Zwischenzeit Zinsen in angemessener Höhe zu verlangen.

Das gesetzliche Recht des Providers zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt. Die Aufrechnung etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist ausgeschlossen, soweit der Gegenanspruch nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Die Kosten der Diskontierung und aller übrigen mit der Scheckbegebung zusammenhängenden Kosten trägt der Kunde. Fuer Ruecklastschriften aus berechtigten Forderung erhebt der Provider eine pauschale Bearbeitungsgebühr von EUR 25,00 zzgl. geltender Mehrwertsteuer.

Bei Teilzahlung wird der gesamte noch offene Restbetrag der Teilzahlungsvereinbarung in einer Summe fällig, wenn der Kunde mit zwei Raten ganz oder teilweise länger als 14 Tage in Rückstand gerät.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Providers.

 

 

§5. Lieferzeit und Lieferbedingungen

 

Lieferzeiten, auch wenn sie durch den Provider erklärt wurden, bleiben unverbindlich.

Eine Lieferung erfolgt sofern technische Konfiguration bzw. Softwarespezifikationen völlig geklärt sind, alle vom Provider hierfür benötigten Waren des Auftragsumfanges vorhanden und gemäß Bestellung verarbeitet/verbaut sind. In der Regel sollte dies der im Auftrag festgehaltene Zeitraum sein.

Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Willens von Provider liegen, verlängern die Lieferzeit angemessen; dies gilt auch bei Streik oder Aussperrung.

Der Provider ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, die dann auch gesondert in Rechnung gestellt werden können. Der Provider behält sich Konstruktions-, Form-, und technische Änderungen während der Lieferzeit vor.

 

 

§6. Versand, Installation, Mängel, Gewährleistung

 

Versand und Installationskosten werden vom Provider nicht übernommen.

Der Kunde verpflichtet sich, in geeigneten Räumen termingerecht die betriebsnotwendigen Installationen für Stromversorgung und Ausführung der beauftragten Arbeiten notwendigen Umstände, insbesondere den örtlichen ungehinderten Zugang zu der für die Ausführung benötigten Sache, zu gewährleisten.

Dienstleistungsberechnungen werden immer zu vollen 15 Minuten aufgerundet. Der Kunde hat an der vom Provider ausgelieferten Ware und/oder Anlage keinerlei technische Veränderungen bzw. Einstellungen vorzunehmen. Zuwiderhandlungen führen zum Garantieverlust. Weiterhin hat er sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Waren sofort, dem Funktionieren der Software/Hardware innerhalb von 5 Werktagen zu überzeugen. Spätere Reklamationen der mangelhaften Lieferung werden abgelehnt.

Sollten Unternehmen oder sonstige Dritte Handlungen an einer von Provider gelieferten Anlage/Software/sonstige Ware vornehmen, erlischt sofort, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sämtliche Garantieleistung und Verantwortung von Provider.

In Garantieumfang ist nur der Austausch der defekten oder mangelhaften Komponenten, nicht jedoch die Wiederherstellung der Funktionalität bzw. Rückspielung der Daten aus einer Datensicherung, noch die für den Austausch anfallenden Dienstleistungen enthalten. Für auf defekten oder mangelhaften Datenträgern gespeicherten Daten wird ebenfalls keine Garantie übernommen. Eventuelle Kosten für Wiederherstellung der Daten und/oder des Zustandes vor dem Austausch gehen zu Lasten des Kunden. Anderslautende Abreden bedürfen der Schriftform und Bestätigung des Providers.

Bei Mängeln der gelieferten Ware ist der Provider berechtigt, kostenlos nachzubessern, den Austausch der schadhaften Teile vorzunehmen oder Ersatz zu liefern. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Providers über.

Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe an der Ware vom Kunden selbst oder von Dritten ohne ausführliche schriftliche Zustimmung des Providers vorgenommen werden oder wenn die Fabriknummer entfernt, geändert oder unleserlich ist.

Soweit aus Garantieleistungen des Providers Aufwendungen über die Herstellergarantie hinaus entstehen, so werden diese dem Kunden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt (z.B. Dienstleistungen, Fahrtkosten oder Versandkosten etc.).

 

 

§7. Haftung

 

Der Provider haftet nicht für Schäden die nicht fahrlässig den Leistungen zuzuschreiben sind. Für Folgeschäden und Ansprüche Dritter wird keine Haftung übernommen.

Für die Richtigkeit und die ordnungsgemäße Funktion von Fremdleistungen und/oder Fremdsoftware wird keine Haftung übernommen. Der Provider leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bis zur Höhe des Preises der Leistung, bei Regelleistungen nur bis zur Höhe des Preises der Leistung für ein Jahr, es sei denn, dem Provider fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Kunde haftet für den Inhalt seiner Internet-Seiten bzw. der über seinen Internet-Zugang übertragenen Daten. Dies gilt insbesondere für kompromittierte Server und/oder Zugänge, die für Attacken gleich welcher Art verwendet werden. Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen und/oder erotische Inhalte anzubieten oder anbieten zu lassen.

Der Kunde stellt den Provider von Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art, frei. Dies gilt insbesondere für Kosten, die durch Vertragsbruch/Verstöße gleich welcher Art, resultieren. Mängel und Störungen sind dem Provider unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Kalendertagen nach Kenntnis, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Für Störungen in den Leitungsnetzen ist der Provider nicht verantwortlich und nicht haftbar.

 

 

§8. Sonstige Bestimmungen

 

Für die Datensicherheit trägt der Auftraggeber selbst Sorge, d.h. im Falle eines Datenverlustes durch Umstellung, Ersatz oder Erneuerung der Technik und fehlender Backups ist Provider nicht haftbar. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unverzüglich nach bekannt werden eine schriftliche Regelung zu treffen, die der unwirksamen Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise am ehesten entspricht oder ihr nahe kommt. Sollte dies nicht geschehen, gilt stillschweigend die der unwirksamen Bedingung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten an nahesten kommende Bedingung. Wird der Provider nach Abschluss des Vertrages über den Kunden Tatsachen zur Kreditunwürdigkeit bekannt, die den Provider nach Gepflogenheiten eines ordentlichen Kaufmanns von einem Vertrag hätten Abstand nehmen lassen, so ist der Provider berechtigt, unter Anrechnung der vom Provider gemachten Aufwendungen vom Vertrag zurückzutreten und/oder ausreichend und akzeptable Sicherheiten zu verlangen.

Gerät der Kunde im Rahmen der Geschäftsbedingungen mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers vor, kann der Provider die Weiterleitung sämtlicher Verträge mit dem Kunden solange verweigern, bis dieser dem Verlangen des Providers auf sofortige Vorauszahlung aller Forderungen, einschließlich derer, die noch nicht fällig oder gestundet sind, nachgekommen ist. Zu den Forderungen gehören auch sämtliche Scheckverpflichtungen inklusive hierauf anfallende Kosten.

Kommt der Kunde dem Verlangen des Providers auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist der Provider berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden die Kosten einschließlich entgangenen Gewinns in Rechnung zu stellen. Verweigert der Kunde die Abnahme der angelieferten Ware, so kann der Provider dem Kunden eine Nachfrist setzen mit der Erklärung, dass nach Ablauf dieser Frist die Abnahme abgelehnt werde. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist Provider berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert.

Verlangt der Provider entgangenen Gewinn, so beträgt dieser 30% des vereinbarten Preises. Der Betrag ist höher anzusetzen, wenn der Provider einen höheren Schaden nachweist.

 

 

§9. Sicherungen und Eigentumsvorbehalt 

 

Die Lieferung der Ware erfolgt bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher, auch der künftigen aus der Geschäftsverbindung entstehenden Forderungen, bei Schecks bis zu deren Einlösung unter Eigentumsvorbehalt gem. §455 BGB. Dies gilt auch, wenn einzelne Forderungen in laufende Rechnung aufgenommen werden oder der Saldo gezogen und anerkannt ist. Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt den Provider abgetreten. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur berechtigt und ermächtigt, soweit die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf im oben genannten Sinne auf den Provider übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware insbesondere Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen ist der Kunde nicht befugt. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Kunden unberührt. Der Provider selbst wird die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde hat den Provider auf Verlangen die Namen und Anschriften derjenigen zu benennen, die die Vorbehaltsware erhalten haben. Der Provider ist jederzeit berechtigt, die Abtretung offen zulegen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt im Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Provider ist berechtigt, nach angemessener Frist über die Gegenstände, für die der Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde, anderweitig zu verfügen und den Kunden bei Zahlung der offenen Forderung mit angemessener neuer Lieferfrist zu beliefern. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde, abgesehen vom Fall der Weiterveräußerung unter den oben genannten Bindungen, nicht berechtigt, ohne schriftliche Einwilligung des Providers die Vorbehaltsware von dem Ort zu entfernen, wohin sie vertragsgemäß geliefert wurde. Von jeglichen Eingriffen Dritter in das Eigentumsrecht des Providers hat der Kunde Provider unverzüglich durch eingeschriebenen Brief unter Angabe der Anschrift des Dritten Kenntnis zu geben. Sämtliche durch Intervention usw. entstehende gerichtliche und außergerichtliche Kosten hat der Kunde zu tragen. Ist die Ware in den Besitz eines Dritten gelangt, so ist der Provider berechtigt, alleine, ohne Mitwirkung des Kunden, die Herausgabe zu verlangen. Solange der Provider Eigentumsrecht an dem Liefergegenstand hat, ist der Provider berechtigt, sich selbst oder durch einen Beauftragten jederzeit von dessen Vorhandensein und Zustand zu überzeugen. Zu diesem Zweck hat der Kunde freien Zutritt zum Aufbewahrungsort zu gewähren. Der Kunde trägt die mit dem Eigentum, dem Besitz, dem Erwerb und dem Betrieb der Ware verbundenen Pflichten, Gefahren, Haftung, Steuern, Abgaben und sonstige Lasten. Er haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden sowie für verschuldeten und zufälligen Untergang oder Beschädigung des Liefergegenstands. Sämtliche Schäden und der Verlust des Vorbehaltseigentums sind dem Provider unverzüglich anzuzeigen.

 

 

§10. Urheberrechte, Verantwortung des Kunden

 

Der Kunde erkennt und achtet auch die Urheberrechte Dritter und verpflichtet sich, die strikte Beachtung der Urheberrechte, auch durch Mitarbeiter oder Dritte, sicherzustellen. Der Kunde ist verantwortlich für alle Inhalte und Beiträge, die mit seinen Zugangsdaten produziert werden/wurden und versichert, dass er seine Zugangsdaten und Passwörter nirgends aufbewahrt, wo Dritte Zugang dazu haben bzw. bekommen könnten. Er verpflichtet sich ferner, diese an niemanden weiterzugeben. Der Kunde gewährleistet, dass keine auf seinen mit dem Provider in Zusammenhang stehenden Domains und/oder Homepages und/oder Texten einschließlich Frames, Banner und andere Verweise auf externe Seiten, gegen geltendes deutsches oder internationales Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote, die guten Sitten sowie Rechte Dritter, speziell Namens-, Urheber- und Datenschutzrechte, verstoßen.

In diesem Zusammenhang wird Provider vom Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter freigestellt, die auf Verletzung einer der genannten Pflichten beruhen. Provider behält sich das Recht vor, jede Art von Zugängen oder ähnlichem jederzeit zu sperren, sofern Verstöße gegen Verträge, diese AGB oder geltendes Recht vorliegen. In diesem Fall wird der Kunde von Provider darüber unterrichtet. Der Kunde verpflichtet sich, seine Email-Postfächer mindestens einmal wöchentlich abzurufen, um Überlauf der Fächer zu vermeiden und die Kommunikation sicherzustellen.

 

 

§11. Sonderregelungen für Kaufleute, 

 

auch die nicht zu denen im HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, für juristische Personen des öffentlichen Rechts und für öffentlich rechtliche Sondervermögen sowie allgemein gelten zusätzlich folgende Regelungen:

 

Unvollständige oder unrichtige Lieferungen sowie erkennbare Mängel des Liefer- bzw. Mietgegenstandes sind dem Provider unverzüglich nach Anlieferung schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind die beanstandeten Mängel spezifiziert aufzuführen sowie alle zur Beseitigung erforderlichen Informationen zu erteilen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Urkunden- und Scheckprozeß, evtl. Klagen auf Herausgabe ist ausschließlich Hof/Saale, soweit nicht zwingend gesetzlich ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Der Provider kann, soweit nicht anders vertraglich vereinbart, für jede Leistung und jede Anfahrt eine Dienstleistungsgebühr und eine Fahrtkostenpauschale berechnen, auch wenn dies nicht auf einem entspr. Angebot oder Auftrag vermerkt war.

 

 

§12. Schlußbestimmungen 

Diese Bedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen, auch dann, wenn nicht ständig wiederkehrend auf sie verwiesen wird. Frühere Allgemeine Geschäftsbedingungen treten außer Kraft. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Anstelle einer unwirksamen Klausel soll gellten, was dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Wir machen darauf aufmerksam, daß diverse Software- und Hardwareprodukte auf dem allgemeinen Markt unausgereift und fehlerhaft sind. Die Hersteller nutzen hierzu oftmals Ihre Marktstellung aus. Für hieraus resultierende Mängel/ Fehler haftet Provider grundsätzlich nicht, diese gehören auch nicht zum allgemeinen Garantieumfang. Provider setzt das Wissen um diese Tatsachen bei Bestellung des Kunden voraus, muß auch nicht gesondert darauf hinweisen. Provider weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet werden. Bei Domainbeantragungen Erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine Daten inklusive Telefonnummern, Faxnummern, Adresse, etc. in den Datenbanken der DENIC und den kooperierenden Institutionen des Internet (z.B. RIPE NCC oder InterNIC) in elektronischer und/oder schriftlicher Form veröffentlicht werden. iNT – Tech Systems weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.